Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Heinsberger Firmenlauf
Fassung: August 2026
1. Geltungsbereich, Veranstalter, Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Anmeldung und Teilnahme am Heinsberger Firmenlauf (nachfolgend „Veranstaltung“).
Veranstalter ist die happylemon UG (haftungsbeschränkt), Weberstraße 1, 52525 Heinsberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23346, USt-ID DE327772819, vertreten durch die Geschäftsführer Dustin Spötgens und Patrick Butke. Der Heinsberger Firmenlauf ist eine Marke der happylemon UG (haftungsbeschränkt).
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt mit Abschluss der Online-Anmeldung und deren Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Diese AGB werden mit der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
2. Teilnahmeberechtigung und Mindestalter
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 14 Jahre alt sind. Minderjährige (14 bis 17 Jahre) benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten, die auf Anforderung vorzulegen ist. Teilnehmer unter 14 Jahren können ausschließlich im Rahmen ausgewiesener Kinderläufe (sofern angeboten) und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, deren Verhalten den geordneten Ablauf der Veranstaltung, die Sicherheit anderer Personen oder das Ansehen der Veranstaltung gefährdet, ohne Erstattung der Startgebühr auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Nichtbefolgung von Anweisungen der Streckenposten, Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel (z. B. Radfahren, Skater, Hunde ohne Sondererlaubnis) sowie bei Anzeichen von Alkohol- oder Drogenkonsum.
3. Startgebühr, Zahlung, Anmeldeschluss
Die Höhe der Startgebühr ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Preis auf der Veranstaltungs-Website. Die Startgebühr ist mit Abschluss der Anmeldung sofort fällig.
Die Zahlung erfolgt online über die auf der Anmeldeseite angebotenen Zahlungsmittel (u. a. Vorkasse per Banküberweisung, Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift). Bei Vorkasse per Überweisung ist der Anmeldevorgang erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Veranstalter abgeschlossen; erfolgt der Zahlungseingang nicht innerhalb von 14 Tagen, kann die Anmeldung ohne weitere Ankündigung storniert werden.
Der Anmeldeschluss wird auf der Veranstaltungs-Website bekanntgegeben. Nachmeldungen vor Ort sind — sofern angeboten — gegen einen Nachmeldeaufschlag möglich.
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ausschluss des Widerrufsrechts: Bei der Anmeldung zum Heinsberger Firmenlauf handelt es sich um einen Vertrag über eine Freizeitbetätigung mit einem konkreten Termin bzw. Zeitraum der Erbringung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Für solche Verträge besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Abschluss der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diesen Ausschluss ausdrücklich an.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer, Startplatzübertragung
Ein einseitiger Rücktritt durch den Teilnehmer ist grundsätzlich nicht möglich; bereits gezahlte Startgebühren werden nicht zurückerstattet, auch nicht bei krankheits- oder verletzungsbedingter Nichtteilnahme.
Die Übertragung eines Startplatzes auf eine andere Person ist bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag gegen eine Ummeldegebühr in Höhe von 5,00 € brutto möglich. Die Ummeldung erfolgt über das Anmeldesystem oder per E-Mail an den Veranstalter. Nach diesem Stichtag sind Umschreibungen ausgeschlossen. Die abgebende und die aufnehmende Person haben untereinander etwaige Zahlungen selbst zu regeln.
Bei Team-Anmeldungen bleibt das Team auch bei Ausfall einzelner Mitglieder in der Wertung; ein pauschaler Ersatzanspruch besteht nicht.
6. Absage der Veranstaltung, höhere Gewalt
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus Gründen abzusagen, zu verschieben oder in Format bzw. Streckenführung anzupassen, wenn dies aufgrund behördlicher Anordnungen, extremer Witterungsbedingungen, Naturereignissen, Pandemielagen, Streiks oder sonstiger Ereignisse höherer Gewalt notwendig ist.
Bei wetterbedingtem Ausfall oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr. Der Veranstalter ist bemüht, in solchen Fällen einen Ersatztermin anzubieten oder einen Gutschein für eine Folgeveranstaltung auszustellen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht.
Bei Verschiebung um weniger als zwölf Monate bleibt die Anmeldung unter Anrechnung der bereits gezahlten Startgebühr bestehen. Bei einer Verlegung um mehr als zwölf Monate oder endgültiger Absage ohne Ersatztermin wird die Startgebühr abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr (max. 20 % des Betrags) erstattet.
7. Startunterlagen
Startnummer und ggf. Transponder werden am Veranstaltungstag im Startbereich zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten ausgegeben. Zur Abholung sind ein amtlicher Lichtbildausweis und die Anmeldebestätigung mitzubringen. Eine Zusendung der Startunterlagen vor der Veranstaltung erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich angeboten wird.
Wird die Startnummer nicht abgeholt oder geht sie verloren, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung. Startnummern sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
8. Teilnahme auf eigene Gefahr, gesundheitliche Voraussetzungen
Die Teilnahme erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, über einen ausreichenden Gesundheitszustand für die geplante Belastung zu verfügen. Eine ärztliche Untersuchung vor der Teilnahme wird dringend empfohlen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken oder Unfälle während des Laufs. Für die Teilnahme besteht in der Regel kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Den Teilnehmern wird der Abschluss einer eigenen privaten Unfallversicherung empfohlen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Lauf umgehend abzubrechen, sobald Anzeichen einer Überanstrengung oder akuten Unwohlseins (z. B. Schwindel, starke Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit) auftreten. Die Fortsetzung des Laufs trotz erkennbarer gesundheitlicher Risiken erfolgt auf alleiniges Risiko des Teilnehmers.
Streckenposten und medizinisches Personal sind berechtigt, Teilnehmer bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen aus dem Rennen zu nehmen. Der Teilnehmer willigt ein, im Falle einer Verletzung oder Erkrankung medizinisch erstversorgt zu werden, sofern dies notwendig erscheint. Hierbei anfallende Kosten (z. B. Krankentransport) trägt der Teilnehmer selbst, sofern nicht durch seine Versicherung gedeckt.
9. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Der Veranstalter, seine Erfüllungsgehilfen und Partner übernehmen keine Haftung für Körper- oder Sachschäden, die während oder als Folge der Teilnahme entstehen. Dies gilt insbesondere für:
- Verletzungen des Bewegungsapparats (z. B. Stürze, Umknicken)
- Herz-Kreislauf-Beschwerden oder sonstige internistische Notfälle
- Verletzungen durch Kollisionen mit anderen Teilnehmern oder Hindernissen auf der Strecke
Für den Verlust von Wertsachen oder Kleidung wird keine Haftung übernommen. Am Start- und Zielbereich werden keine bewachten Wertsachen- oder Kleiderdepots angeboten, sofern dies nicht ausdrücklich ausgewiesen ist.
10. Datenschutz und Zeitmessung
Mit der Anmeldung werden die für die Organisation notwendigen Daten (Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Teamname, Firma, E-Mail-Adresse) erhoben und gemäß DSGVO zur Vertragserfüllung und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
Die Zeitmessung erfolgt durch die race result Timing BW GmbH, Nachtigallenweg 19, 71032 Böblingen, mittels Passiv-Transponder-System. Der Teilnehmer willigt in die zu diesem Zweck notwendige Übermittlung seiner Daten an das genannte Unternehmen ein.
Der Teilnehmer willigt ein, dass folgende Daten in öffentlich zugänglichen Ergebnislisten (online und ggf. per Aushang) veröffentlicht werden: Vor- und Nachname, Jahrgang, Altersklasse, Teamname, Firma, erzielte Endzeit und Platzierung. Die Veröffentlichung dient der Dokumentation des sportlichen Wettbewerbs und stellt ein berechtigtes Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Personenbezogene Daten werden nur an Dienstleister weitergegeben, die unmittelbar mit der Zeitmessung, Auswertung oder medizinischen Versorgung betraut sind. Eine kommerzielle Weitergabe an unbeteiligte Dritte (z. B. zu Werbezwecken) findet nicht statt.
Teilnehmer können der Veröffentlichung ihrer Daten in der Ergebnisliste jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen (per E-Mail an hello@happylemon.de). In diesem Fall wird der Name in der Liste durch den Vermerk „Anonym“ ersetzt, sofern die Liste bereits veröffentlicht wurde.
11. Bild- und Videomaterial
Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter, beauftragte Fotografen oder Medienpartner Fotos und Videos zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Vermarktung und Berichterstattung angefertigt.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material ohne Vergütungsanspruch für folgende Zwecke unentgeltlich verwendet werden darf: eigene Website und Social-Media-Kanäle des Veranstalters, Pressemitteilungen, Werbematerial für Folgeveranstaltungen sowie Weitergabe an akkreditierte Medienpartner.
Ein Widerruf ist jederzeit möglich (per E-Mail an hello@happylemon.de). Bereits veröffentlichtes Material wird auf begründeten Wunsch hin, soweit technisch und rechtlich zumutbar, entfernt.
12. Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir gemäß § 36 VSBG weder bereit noch verpflichtet.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Veranstalters. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Zuständigkeit von Verbrauchergerichtsständen bleiben unberührt.
Stand: August 2026